EAC-Deklaration für den Export
in die Zollunion bzw. Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU)
 

Die TR-CU- bzw. EAC-Deklaration ersetzt seit dem 15.03.2015 die bisherigen TR- bzw. Gost-R-Deklarationen. Diese wird für den Import in die Zollunion bzw. Eurasische Wirtschaftsunion benötigt.
 

TR = Techische Regulierung

CU = Customs Union (Zollunion)
EAC = EurAsian Community
 

Eine EAC-Deklaration ist im Gegensatz zu den bisherigen Deklarationen, die nur in Russland gültig
waren, in allen Ländern der Zollunion (Russland, Weißrussland, Kasachstan, Armenien, Kirgisistan) verwendbar. 

 

Neu ab 2021: 

Zertifizierungsstellen dürfen keine EAC-Deklarationen mehr registrieren!

Der ganze Prozess muss dann vom Antragsteller/Zertifikatshalter selber durchgeführt werden.

Der Antragsteller/Zertifikatshalter muss immer eine Firma/juristische Person sein, die in Russland bzw. der Zollunion offiziell registriert sein muss (Importeure, lokale Büros/Zweigstellen von ausländischen Firmen etc.).

 

Der Zertifizierungsprozess ist jedoch sehr schwierig und daher ist die Hilfe der Zertififizierungsstellen weiterhin erforderlich. Unsere russische Partnerfirma hat schon seit einigen Jahren eine eigene Firma, die als Antragssteller/Zertifikatshalter fungiert, so dass, wie bisher, der Zertifizierungsprozess für EAC-Deklarationen komplett über uns und unsere russische Partnerfirma erfolgen kann (bei Zertifizierungen mit mehrjähriger Gültigkeit)!

 

Nachfolgend möchten wir Ihnen den Zertifizierungsprozess kurz erläutern:

Der Antragsteller/Zertifikatshalter muss eine elektronische Schlüsselsignatur beantragen, sich selber registrieren und ein Profil anmelden bei der FSA (Federal Service on Accreditation). Dann erhält er verschlüsselte Zeichen. Dieser Vorgang allein ist schon recht kompliziert und dauert mehrere Wochen. Dies muss allerdings nur einmalig erfolgen.

 

Selbstverständlich trägt der Antragsteller/Zertifikatshalter die komplette Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der vorbereiteten Dokumente, d.h. der Antragsteller/Zertifikatshalter muss einen Mitarbeiter haben, der die Zertifizierungsnormen deuten kann, die zutreffenden Normen auswählt, ein Testlabor finden kann, Testberichte

erhalten kann u.s.w. Zudem ist auch der Registrierungsprozess der EAC-Deklaration relativ kompliziert.

 

All diese Tätigkeiten können wir mit unserer russischen Partnerfirma als Antragsteller/Zertifikatshalter (bei mehrjähren Zertifizierungen) durchführen.

 

 

Die zertifizierten Produkte müssen mit dem EAC Logo versehen werden. Genauere Informationen finden Sie im Abschnitt „EAC Logo Information“.
 

Wie bisher, gibt es die Möglichkeit, EAC-Deklarationen für vertragsgebundene bzw. einmalige Lieferungen oder auch mit einer Gültigkeit von 1 - 5 Jahren zu erstellen.
 

EAC-Deklarationen (auch mehrjährige) können im Gegensatz zu EAC-Zertifikaten bei ausreichender Dokumentation und anhand von vorhandenen Testberichten manchmal auch ohne Firmenprüfung erstellt werden. Eine Musterprüfung durch ein akkreditiertes russisches Labor ist aber meistens erforderlich.
 

Die Deklaration wird auf einem normalen weißen Blatt erstellt und muss vom russischen Zertifikatshalter unterschrieben werden. Eine Deklaration wird aber genau wie ein Zertifikat bei der zuständigen russischen Behörde registriert und hat die gleiche Gültigkeit und Rechtswirksamkeit wie ein EAC-Zertifikat.
 

Gerne erstellen wir ein unverbindliches, auf Ihre Produkte und Wünsche angepasstes Angebot.
Hierfür benötigen wir die folgenden Angaben, um festzustellen, ob Sie eine
Deklaration oder Zertifikat benötigen: 

  • Sind Sie Hersteller und/oder Exporteur?

  • An welcher Deklaration sind Sie interessiert (einmalig oder mehrjährig)?

  • Produktliste in Englisch mit Zolltarifnummern

  • Englische Datenblätter der Produkte

  • Evtl. Kopien bereits vorhandener Zertifikate/Deklarationen, Testberichte etc.

  • Kopie des Vertrages für die Lieferung (einmalige Deklaration)